
| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (= AGB)
1. Geltung Die Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen außer sie sind nicht Bestandteil dieser Ausführungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung wenn sie von unseren Vertragsbedingungen abweichen.
2. Voraussetzung, Anmeldung, Anmeldebestätigung Voraussetzung für die Teilnahme zu Weiter- und Ausbildungen ist je nach Bedarf die Vollendung des in den Ausbildungsbeschreibungen geforderten Mindestalters und das Vorliegen aller weiteren in den jeweiligen Weiterbildungs- bzw. Ausbildungsbeschreibungen geforderten Qualifikationen (z.B. Referenzen, Atteste etc.). Die einzelnen Rahmenbedingungen entnehmen Sie aus unseren Unterlagen. Die Anmeldungen für die Lehrgänge (Seminare, Workshops, Kurse etc.) der teilnehmenden Personen bedarf in jedem Fall einer schriftlichen Anmeldung. Die Anmeldebestätigung wird nach der positiven Prüfung der eingereichten Unterlagen (bei Bedarf) und eines positiven Verlaufs des Erstgesprächs bzw. Aufnahmegesprächs je nach Bedarf als erledigt angesehen. Die Anmeldung zu einer Weiterbildung und Ausbildung ist dann rechtsgültig, wenn die Anzahlung oder der Gesamtbetrag zu einem Lehrgang (Seminar, Workshop, Kurs, etc.) auf unserem Konto eingelangt ist und unserseits die schriftliche Bestätigung (Mail) oder die telefonische Bestätigung darauf hin erfolgt ist. Wir sind berechtigt, Anmeldungen für eine Weiterbildung oder Ausbildung ohne Angabe von Gründen nach unserem eigenen Ermessen abzulehnen. Bei Lehrgängen mit beschränkter Teilnehmeranzahl ist die Reihenfolge der Anmeldungen für die Annahme maßgeblich. Der Kunde bestätigt mit der Anmeldung, dass er körperlich gesund und fit ist, keine Krankheiten verbirgt und für alle Praxiseinheiten selbst verantwortlich ist. Ein gefordertes ärztliches Attest und eine Erste Hilfe Kursbesuchsbestätigung ist je nach Bedarf den Unterlagen beizulegen.
3. Kosten Alle Kosten zu den Lehrgängen verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der Höhe von 20%. Bei anderen von uns durchgeführten Leistungen kann die Mehrwertsteuer durchaus extra ausgewiesen sein. Die genauen Kosten und Bestimmungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Lehrgängen oder Veranstaltungen.
4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen Das Ausbildungsentgelt kann per Erlagschein, Überweisung oder bar bezahlt werden. Die Zahlungsbedingungen (Varianten) sind von uns vorgegeben und können nur nach vorheriger Absprache und deren Bestätigung unsererseits aus mit unserem Institut verändert werden. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Voraussetzung für unsere Leistungserbringung an unsere Kunden. Wir behalten uns deshalb vor, in Zahlungsverzug befindliche Kunden an den Weiterbildungen und Ausbildungen solange nicht teilnehmen zu lassen, bis die zur Zahlung fälligen Entgelte bezahlt sind. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teil- oder Ratenzahlungen, treten auch allfällige Ratenzahlungsvereinbarungen außer Kraft. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.
5. Mahn- und Inkassospesen Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührende Vergütungen ergeben. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgte Mahnung einen Betrag von 10 Euro sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von 5 Euro zu bezahlen.
6. Rücktritt bzw. Stornierung durch den Kunden Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag zu nachstehenden Bedingungen zu stornieren. Jede Stornierung eines Vertrages hat schriftlich zu erfolgen. Wird eine Weiterbildung bzw. Ausbildung (Seminar, Workshop, Kurs etc.) nach Übermittlung der Anmeldebestätigung an den Kunden bis spätestens 18 Tage vor Beginn der Ausbildung storniert, beträgt die Stornogebühr 20 % der Gesamtsumme, außer Sie stellen eine geeignete Ersatzperson bereit und diese übernimmt die Kosten des Lehrgangs. Erfolgt eine Stornierung nach Übermittlung der Anmeldebestätigung an den Kunden bis spätestens 15 Tage vor Beginn der Weiterbildung bzw. Ausbildung (Seminar, Workshop, Kurs etc.) so beträgt die Stornogebühr 30 % der Gesamtsumme, außer Sie stellen eine geeignete Ersatzperson bereit und diese übernimmt die Kosten des Lehrgangs. Erfolgt eine Stornierung nach Übermittlung der Anmeldebestätigung an den Kunden bis spätestens 12 Tage vor Beginn der Weiterbildung oder Ausbildung (z.B. Seminar, Workshop, Kurs etc.) so beträgt die Stornogebühr 40 % der Gesamtsumme, außer Sie stellen eine geeignete Ersatzperson bereit und diese übernimmt die Kosten des Lehrgangs. Für die Rechtzeitigkeit von Stornierungen des Kunden ist der Zeitpunkt des Einlangens der schriftlichen Stornierung bei uns maßgeblich. Wird eine Weiterbildung oder Ausbildung (Lehrgang) nach schon absolvierten Beginn storniert und damit vorzeitig abgebrochen, umfasst die Stornogebühr das volle Entgelt der Gesamtkosten der Weiterbildung oder Ausbildung. Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles muss seitens des Kunden ein Nachweis (=ärztliche Bestätigung) erbracht werden. Falls eine zu lange Ausfallszeit für die Ausbildung oder Weiterbildung eintritt, können die Ausfallszeiten im nächsten stattfindenden Lehrgang nachgeholt werden. Bei Wunsch und nach schriftlicher Anforderung, kann das schon eingezahlte Geld, für die noch nicht absolvierten Module von uns rückerstattet werden. Eine Unterbrechung der Ausbildung ist nach unserer schriftlichen Zustimmung und bei Beibehaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen möglich.
7. Lehrgangsänderungen und -absagen Wir behalten uns das Recht vor, angekündigte Ausbildungstermine aufgrund organisatorischer oder kaufmännischer Erfordernisse oder Notwendigkeiten zu ändern, zu verschieben oder abzusagen. Können Ausbildungstermine (Kurse) von unserer Seite aus nicht stattfinden, wird ihr bereits geleisteter Betrag rückerstattet oder auf einen nachfolgend zu zahlenden Teilbetrag angerechnet. Ein Ersatz darüber hinausgehender Nachteile, die dem Kunden aus solchen Änderungen im weitesten Sinn entstehen, oder sonstiger Vermögens- und Folgeschäden kann nicht im Wege eines Schadensersatzes uns gegenüber geltend gemacht werden.
8. Anwesenheitspflicht und Zertifikatsvergabe Wenn nicht ausdrücklich anderes angegeben ist eine Mindestanwesenheitspflicht an Kurstagen zu erfüllen, die in den jeweiligen Lehrgängen angeführt ist. Insgesamt ist bei Kursen mit mehreren Modulen eine Gesamt-Anwesenheitspflicht von 80% zu erfüllen. Für die Vergabe unseres Abschlusszertifikats sind die einzelnen Bestimmungen des jeweiligen Lehrgangs zu erfüllen. Das unentschuldigte Fernbleiben bei Prüfungen führt zu einer negativen Beurteilung. Versäumte Prüfungen können kostenpflichtig nachgeholt werden.
9. Haftung Unsere Ausbildungen und Weiterbildungen berechtigen Kunden im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen zur gewerblichen, freiberuflichen oder unselbständigen Tätigkeiten. Die aus der Ausbildung oder Weiterbildung erworbenen Kenntnisse begründen keinesfalls einen Haftungsanspruch gegenüber uns oder uns zurechenbaren Personen. Eine Haftung für Verletzungen des Kunden oder für Schäden an Sachen des Kunden während der Ausbildung und Weiterbildung wird – soweit es sich nicht um eine vorsätzliche grob fahrlässige Verursachung unsererseits handelt – jedenfalls ausgeschlossen. Schwerwiegende Verstößen gegenüber uns oder Partnerbetrieben in unseren Schulungszentren können zu einem Ausschluss aus der Weiterbildung oder Ausbildung führen. Gleiches gilt bei schweren disziplinären Vergehen oder grobem Fehlverhalten. In solchen Fällen ist trotzdem das volle vertraglich vereinbarte Entgelt zu leisten.
10. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht Durch die Anmeldung erklärt sich der Kunde mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Weiterbildung, Ausbildungs- und Prüfungsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Weiterbildung einverstanden. Die Daten werden jedoch nicht an Dritte weitergegeben. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse weitergeleitet wurde. Die Schulungsinhalte, insbesondere unsere Skripten, sowie alle dem Kunden sonst überlassenen Unterlagen bleiben stets unser geistiges und alleiniges Eigentum. Der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte, außer diese sind Bestandteil unserer Aus- oder Weiterbildung und werden von uns ausdrücklich freigegeben. Jede Vervielfältigung, etwa durch Nachdruck oder Kopieren, oder jede sonstige Vervielfältigung oder Verbreitung unserer Ausbildungsunterlagen bedürfen unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
11. Rechtswahl, Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.
12. Allgemeine Bestimmungen Änderungen und Ergänzungen eines schriftlich abgeschlossenen Vertrages bedürfen zu deren Rechtsverbindlichkeit wieder der Schriftform. Gleiches gilt für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden kommen nur bei schriftlicher Bestätigung Rechtsverbindlichkeit zu. Soweit im Ausbildungsprogramm oder Weiterbildungsprogramm personenbezogene Bezeichnungen nur in geschlechtsspezifischer Form angeführt sind, beziehen sich diese in gleicher Weise auf Frauen und Männer. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. |